Allgemeine Geschäftsbedingungen HEIKE HEIN COACHING
§ 1 Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen bilden die Grundlage für die in § 2 genannten Leistungen.
Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Verträge zwischen Heike Hein und dem Kunden und gelten für alle von Heike Hein angebotenen Dienstleistungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn Heike Hein der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Mündlich getroffene Nebenabreden werden nur dann zum Gegenstand des Vertrages zwischen Heike Hein und dem Kunden, wenn die jeweils andere Seite die Nebenabreden schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Leistungen
Heike Hein bietet unter anderem folgende Leistungen an: Einzel- und Gruppencoaching, Konzeptionierung und Leitung von Seminaren/ Workshops, Beratung von Unternehmen, Vorträge.
Das aktuelle Angebot, sowie sonstige Leistungen von Heike Hein sind der Internetseite www.HHCoaching.de zu entnehmen.
§ 3 Vertragsanbahnung und Vertragsschluss
Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit findet ein erstes Gespräch statt, bei dem die Ziele und Erwartungen des Kunden erörtert werden. Kosten für das Beratungsgespräch werden von Heike Hein nicht erhoben. Findet das Gespräch beim Kunden statt, hat dieser die Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten zu tragen.
Heike Hein lässt dem Kunden ein Angebot für die erwünschten Leistungen zukommen. Das Angebot kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt vom Kunden angenommen werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Mit Übersendung des vom Kunden unterzeichneten und zurück gesendeten Angebots, bzw. einer entsprechenden E-Mail, kommt der Vertrag zwischen Heike Hein und dem Kunden zustande.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Heike Hein stellt dem Kunden das im Angebot genannte Honorar in Rechnung. Die von Heike Hein genannten Preise verstehen sich insoweit ohne gesetzliche Umsatzsteuer und ohne Kosten wie z. B. Reise-, Hotel- Raumkosten und Spesen (wie in § 3 Abs. 1 genannt). Diese werden in der Rechnung separat ausgewiesen.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die von Heike Hein erbrachte Leistung. Der in der Rechnung genannte Betrag ist sofort fällig. Der Kunde kommt 14 Tage nach Absendung der Rechnung in Verzug; es gilt das Datum der Rechnungsstellung.
Sollte die Begleichung der Rechnung per Scheckzahlung erfolgen, so muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass der Scheckeingang bei Heike Hein so frühzeitig erfolgt, dass unter Beachtung der Scheckrücklaufzeit das Zahlungsziel auf jeden Fall eingehalten wird. Hierbei wird von einem Eingang (Posteingang) von 5 Tagen nach Absendung der Rechnung ausgegangen.
§ 5 Stornierungen
Der Kunde ist berechtigt, bis zu sechs Wochen vor der im Angebot genannten Dienstleistung durch schriftliche Erklärung gegenüber Heike Hein kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt bis zu drei Wochen vor der im Angebot genannten Dienstleistung fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des genannten Preises an. Bei jedem späteren Rücktritt beträgt die Stornogebühr 100 %. Entscheidend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Heike Hein (Posteingang).
Bei Umbuchung eines Seminars, Trainings, Workshops, Vortrages oder anderer Dienstleistungen auf einen anderen Termin wird innerhalb von vier Wochen vor Durchführungsbeginn für den entstandenen Aufwand ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars erhoben.
Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Heike Hein durch seinen Rücktritt ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 6 Kursausfall durch Heike Hein
Bei Ausfall eines Seminars oder einer vereinbarten Leistung durch Krankheit von Heike Hein, sowie von Heike Hein nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die sofortige Durchführung des Seminars bzw. Erfüllung der vereinbarten Leistung gegenüber Heike Hein. Der Kunde behält bis auf den vereinbarten Zeitraum der Leistungserbringung die Rechte an der vereinbarten Leistung.
Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Ausfalls ist zwischen Heike Hein und dem Kunden schriftlich ein neuer Zeitpunkt für die Erbringung der vereinbarten Leistung zu vereinbaren. Sollte es innerhalb dieses Zeitraumes zu keiner Einigung kommen, so ist Heike Hein nur zu einer Teilerfüllung von maximal 50 % der ursprünglich vereinbarten Leistung verpflichtet. Der Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistung verjährt zwölf Monate nach dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserbringung.
Heike Hein ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz von entstehenden und/oder entstandenen Schäden und/oder Kosten verpflichtet.
Für die Richtigkeit der vermittelten Inhalte wird von Heike Hein keine Gewähr gegeben. Heike Hein haftet auch nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind. Bei von Heike Hein verursachten Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit des Kunden bzw. der Teilnehmer des Seminars verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Die Höhe der Haftung seitens Heike Hein gegenüber dem Kunden ist begrenzt auf das jeweils beauftragte Volumen.
§ 7 Copyright
Die Unterlagen für Seminare, Workshops, Trainings oder Vorträge enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder Teilen daraus, bleiben vorbehalten.
Die Unterlagen für Seminare, Workshops, Trainings oder Vorträge dürfen in keiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Heike Hein reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
§ 8 Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen wird Lüneburg vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Heike Hein ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Erfüllungsort für die von Heike Hein zu erbringenden Leistungen sowie für die Zahlungen des Kunden ist Lüneburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Lüneburg, Oktober 2011