aktuelle bga-Presseinformation
Donnerstag, 5. Februar 2009 14:33
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erweitert Beratungsförderung für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen
Das BAFA schafft mit seinen neuen Richtlinien für die Beratungsförderung einen neuen Förderungsrahmen, der speziell Unternehmerinnen und freiberuflich tätigen Frauen zugute kommt. Für diese Zielgruppe ist es nun möglich, für Beratungen zur Unternehmensführung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie Zuschüsse zu beantragen. Pro Beratung können maximal 1.500 Euro erstattet werden, wobei Unternehmensinhaberinnen und Freiberuflerinnen diese Förderung in unbegrenzter Anzahl in Anspruch nehmen können. Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte der Presseinformation
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